Taufe

Seit dem Pfingsttag spendet die Kirche die Taufe allen, die an Christus glauben. Das Wort „Taufe“ kommt von „eintauchen“. In der Taufe hat das Bild des Unter- und Auftauchens eine tiefe Bedeutung: Das Böse soll sterben, der Christ taucht wieder „neu“ auf. In der Taufe wird der Täufling mit Jesus begraben, aber er wird auch mit ihm auferstehen.

Viele fragen sich: Soll ich mein Kind taufen lassen? Ist die Taufe noch heilsnotwendig? Ja, sie ist heilsnotwendig. Sie ist der einzige Weg zum Heil für diejenigen, die das Evangelium empfangen und davon gehört haben. Was geschieht aber mit denen die weder die frohe Botschaft empfangen noch von Christus gehört haben? Wer ehrlich nach Gott sucht und sich bemüht, den Willen Gottes zu erfüllen, hat schon das Verlangen nach der Taufe, auch wenn er noch nicht versteht, was die Taufe ist.

Wenn Sie ihr Kind taufen lassen möchten, setzen Sie sich in Verbindung mit dem Pfarrbüro ihrer Wohnpfarre.  Die Taufe ist in der Regel in der Pfarrkirche des Taufbewerbers zu spenden (can. 857 § 2 CIC). In der Diözese Innsbruck kann die Taufe auch in Filialkirchen bzw. in Kirchen und Kapellen gespendet werden, in denen die sonntägliche Messe gefeiert wird.

Mit einer schriftlichen Tauferlaubnis der Wohnpfarre kann die Taufe auch in einer anderen Pfarrkirche gespendet werden. Die Taufe darf in den Privathäusern nur gespendet werden, wenn der Bischof dies aus schwerwiegendem Grund erlaubt (can. 859 CIC).

Vorzulegende Dokumente

  • Geburtsurkunde des Täuflings
  • Taufscheine der Eltern und der Paten
  • Taufscheinergänzung der Paten, falls sie nicht in der Pfarre des Täuflings wohnen

Firmung

Das Wort „Firmung“ kommt aus der lateinischen Sprache („firmare“) und hat die Bedeutung: „stärken“, aber auch „bestätigen“.

Viele junge Menschen fragen sich: Warum soll ich mich firmen lassen? Was bringt mir das? Nur damit ich die Erlaubnis bekomme, eine Patenschaft zu übernehmen? Oder kirchlich zu heiraten? Die Firmung ist mehr als das. Sie ist eine „Bestätigung“ der Taufe, aber auch eine „Stärkung“ der Taufgnade. Durch die Taufe sind wir in das neue Volk Gottes aufgenommen. Wir gehören nicht mehr uns selbst, sondern Gott. In der Firmung wird diese Zugehörigkeit bestätigt: Ja, du lebst in dieser Welt, aber du bist nicht mehr von dieser Welt. Du gehörst zu Jesus!“

Jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, darf das Sakrament der Firmung empfangen (vgl. can. 889 § 1 CIC). Das Firmalter in unseren Pfarren ist 12. Die Firmvorbereitung erfolgt normalerweise in der Wohnpfarre. Mit der Firmkarte darf der Firmling überall in der Diözese Innsbruck die Firmung empfangen. Die Firmvorbereitung besteht aus sozialem Engagement und Kennenlernen der Glaubensinhalten. Ein Firmheft soll die Firmlinge auf den Weg zu diesem Sakrament begleiten.

Vorzulegende Dokumente

  • Firmanmeldung
  • Taufschein des Firmlings, falls die Anmeldung nicht in der Taufpfarre stattfindet.
  • Taufscheinergänzung der Paten, falls sie nicht in der aufnehmenden Pfarre getauft wurden.

Erstkommunion | Eucharistie

Das Sakrament der Eucharistie (auch Heiliges Opfer, Mahl des Herrn, Brechen des Brotes, Heilige Kommunion genannt) ist das Heiligste und Wertvollste, was die Kirche den Menschen geben kann. In der Eucharistie kommt Jesus den Menschen so nahe, wie in keinem anderen Sakrament. In ihr ist Jesus Christus leibhaftig gegenwärtig. Der jugendliche Katechismus Youcat sagt über die Eucharistie: „Sie ist der Höhepunkt des christlichen Lebens. Darauf zielt alles, darüber hinaus gibt es nichts Größeres, was noch zu erreichen wäre“ (208).

Deshalb möchten unsere Pfarren die Erstkommunikanten ganz gut auf die Erstkommunion vorbereiten. Denn sie empfangen nicht irgendetwas, sondern Jemand: Jesus Christus. So werden die Kinder von der Pfarre, von der Schule und von den Eltern und Verwandten zu diesem großen Geschenk hingeführt.

Auch ein Heft mit verschieden Themen und Bildern zum Ausmachen soll ein Begleiter für unsere Erstkommunikanten sein.

Damit die hl. Eucharistie den Kindern gespendet werden darf, ist notwendig, dass sie römisch-katholisch getauft sind, und dass sie eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so dass sie in der Lage sind, den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen (vgl. can. 913 § 1 CIC).

Die Kinder werden in der Regel in der Diözese Innsbruck zur Erstkommunion hingeführt, die das Alter von 8 Jahren erreicht oder die 2. Klasse Volkschule absolviert haben. Zur Vorbereitung auf die Erstkommunion gehört auch die Erstbeichte.

Krankenkommunion | Wegzehrung

Es ist ein wichtiges Anliegen, dass die Pfarrgemeinde, die sich zur Feier der Eucharistie Sonntag für Sonntag versammelt, diejenigen nicht vergisst, die wegen ihres Alters oder wegen einer Krankheit nicht daran teilnehmen können. In unseren Pfarrgemeinden wird den alten und kranken Gemeindemitgliedern auf Wunsch monatlich am Herz-Jesu-Freitag die Hl. Kommunion gebracht.

Damit setzen unsere Pfarrgemeinden  ein besonderes Zeichen der Zusammengehörigkeit, wenn der Pfarrer, der Diakon oder ein Kommunionhelfer die Krankenkommunion bringt. Ein Kranker, der zu Hause die heilige Kommunion empfängt, soll spüren, dass er zur Gemeinschaft der Glaubenden gehört und an ihrer festlichen Feier in der heiligen Eucharistie Anteil hat.

Wegzehrung oder Viatikum bezeichnet den Empfang der hl. Kommunion in der Sterbestunde.

Wann wird die Krankenkommunion gespendet?

Jeden ersten Freitag im Monat (Herz-Jesu-Freitag) und vor Weihnachten und Ostern.

Wie kann ich mich auf den Empfang der Krankenkommunion vorbereiten?

Neben der inneren Vorbereitung auf den Empfang der Eucharistie kann man den Raum bzw. den Tisch mit folgenden Elementen gestalten:

  • Tischdecke
  • Kreuz
  • Kerze
  • Weihwasser

Kann ich bei der Krankenkommunion auch das Sakrament der Beichte empfangen?

Das Sakrament der Beichte oder Versöhnung ist auch im Rahmen der Feier der Krankenkommunion möglich. Sollte unser Diakon euch die Hl. Kommunion bringen, äußern sie ruhig ihren Wunsch und er wird den Pfarrer verständigen. Dieser kommt dann zu ihnen und sie können das Sakrament der Beichte empfangen.

Bitte melden sie sich, wenn sie die Krankenkommunion empfangen möchten.

Die Anmeldung zur Krankenkommunion ist jederzeit telefonisch oder persönlich möglich: In den Pfarrbüros oder beim Pfarrer.

Beichte | Sakrament der Versöhnung

Was ist eigentlich dieses seltsame Sakrament? Warum brauchen wir die Vergebung der Sünden durch die Kirche? Am 18. Dezember 2011 hat Papst Benedikt XVI. eine Begegnung mit den Insassen des Gefängnisses von Rebibbia (Rom) gehabt. Einer der Häftlinge hat ihn gefragt: „Heiliger Vater, warum wurde die Lossprechung an die Priester delegiert? Wenn ich um sie auf Knien bitten würde, während ich mich allein in meinem Zimmer an den Herrn wende – würde er mich lossprechen?“ Der Papst antwortete ihm: „Wenn Sie auf die Knie fallen und mit wahrer Liebe Gott bitten, dass er Ihnen vergebe, so vergibt er. […] Wenn ich wirklich erkenne, dass ich Böses getan habe, […] und Gott, der der Gute ist, um Vergebung bitte, so schenkt er sie. Doch da gibt es noch ein zweites Element: Die Sünde ist nicht nur eine persönliche, individuelle Angelegenheit zwischen mir und Gott. Die Sünde hat immer auch eine soziale, horizontale Dimension. Durch meine persönliche Sünde habe ich, auch wenn es vielleicht keiner weiß, auch der Gemeinschaft der Kirche Schaden zugefügt, habe die Gemeinschaft der Kirche beschmutzt, habe die Menschheit beschmutzt. Und deshalb erfordert diese soziale, horizontale Dimension der Sünde, die sich nicht nur gegen Gott richtet, sondern auch die Gemeinschaft betrifft, das Sakrament der Versöhnung“.

Die Beichte ist das großartige Geschenk, in dem ich mich von den begangenen Sünden befreien kann. Wenn ich bereit bin, mich in Frage stellen zu lassen, Jesus entgegenzugehen und im Sakrament der Versöhnung all meine Sünden auszusprechen, dann werde ich innerlich nicht verhärten und erkranken. Im Gegenteil. Ich werde gesund. Ich werde geheilt. Psychotherapie kann vieles tun, aber sie kann nicht Schuld überwinden. Die Schuld kann wirklich nur die Beichte überwinden.

Jeder Gläubige, der seine begangenen Sünden bereut und bereit ist, sich zu bessern, darf das Bußsakrament empfangen (vgl. can. 987 CIC). Auch jedem Gläubigen steht es frei, die Sünden einem Beichtvater seiner Wahl zu bekennen (vgl. can. 991 CIC).

Wer das Sakrament der Beichte empfangen möchte, soll er die angegeben Zeiten auf der Gottesdienstordnung beachten oder in dringenden Fällen soll er sich persönlich an den Pfarrer wenden.

Krankensalbung | letzte Ölung

Wer von uns geht schon gern auf Leiden zu? Keiner. Und wer wehrt sich nicht instinktiv gegen eine solche Aussicht? Jeder. Das bedeutet für uns, dass wir nicht für das Leid geschaffen sind. Und doch begleitet das Leiden die Menschheit durch alle Jahrtausende und alle Versuche, es völlig zum Verschwinden zu bringen, sind gescheitert. Aber das soll für uns Christen keine Resignation, keine Entmutigung sein. Wir dürfen unser Leid und das Leid unserer Mitmenschen in Gottes Hände legen. Wir dürfen und wir sollen auf Gott, der unsere sterbliche Natur angenommen hat, vertrauen. Er ist der einzige, der die Kranken wirklich im Sakrament der Krankensalbung stärkt, beruhigt und ermutigt.

Die Salbung der Kranken ist in der Kirche nicht etwas Neues. Schon im Neuen Testament wird darüber berichtet: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des  Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.“ (Jak 5,14-15)

Für wen ist das Sakrament der Krankensalbung gedacht? Dieses Sakrament können alle Christen empfangen, die an einer schweren Krankheit leiden. Vor dem Zweiten Vatikanum wurde dieses Sakrament nur noch dem Sterbenden gespendet. Nicht ohne Grund nannte man es auch: „Letzte Ölung“. Und so glaubten die Menschen, dass dieses Sakrament nur für die Sterbenden da wäre!

Um solche Irrtümer zu vermeiden, sprechen wir heute von der „Krankensalbung“. Die Kirche spendet die Krankensalbung all denen, die vor einer schweren Operation stehen, die durch die Krankheit in Lebensgefahr sind oder im Sterben liegen. „Dieses Sakrament kann wiederholt werden, wenn der Kranke nach seiner Genesung neuerdings schwer erkrankt oder wenn bei Fortdauer derselben Krankheit die Gefahr bedrohlicher geworden ist“ (can. 1004 § 2 CIC).

Wenn jemand die Krankensalbung empfangen möchte, soll er oder seine Angehörigen mit dem Pfarrer oder mit dem Pfarrbüro der Wohnpfarre Kontakt aufnehmen.

Ehesakrament

Die Ehe ist nur zwischen einem Mann und einer Frau und sie kommt nur durch das Jawort von beiden zustande. Die Brautleute spenden sich gegenseitig das Sakrament. Der Priester oder der Diakon ruft den Segen Gottes herab auf das Brautpaar. Er ist in der katholischen Kirche nur der Zeuge, dass das Sakrament unter den richtigen Voraussetzungen zustande kommt.

Zu einer sakramentalen Ehe gehören drei unentbehrliche Elemente:

  1. Ehekonsens. Mann und Frau legen in Freiheit ohne Furcht und Zwang ihr Versprechen ab;
  2. Die Unauflöslichkeit. Das Brautpaar bejaht einen lebenslänglichen und ausschließlichen Bund;
  3. Bereitschaft zur Fruchtbarkeit. Die Brautleute sind offen für die Kinder, die Gott ihnen schenken möchte. 

Viele Paare, die bewusst nicht heiraten wollen, sagen: Wir verstehen nicht, warum die Ehe unauflöslich ist. Warum können wir in der Kirche nicht auf Zeit oder auf Probe heiraten? Ehe für das ganze Leben? Nein, danke. Nicht mit uns. Wenn wir ehrlich mit uns sind, dann müssen wir zugeben: Jeder Mensch will nicht nur ein bisschen lieben oder geliebt werden. Wie eine Frau nicht nur ein bisschen schwanger sein kann, so kann man auch nicht nur ein bisschen verheiratet sein. Wenn einer sagt: „Ich liebe dich“ heißt das: „Ich will nur dich, ich will dich ganz und ich will dich für immer!“ Die Ehe ist auch unauflöslich, weil sie die Treue Christi zu seiner Kirche abbildet. Auch wenn die Kirche als Braut nicht immer treu zu ihrem Bräutigam Christus war.  Er ist immer zu ihr gestanden.

Rechtliche Grundlagen:

„Die Trauung darf erst vorgenommen werden, wenn alle zur gültigen und erlaubten Eheschließung notwendigen Unterlagen einschließlich einzuholender Erlaubnisse und Dispensen vorliegen und der Ledigenstand sicher feststeht“ (Österreichischer Bischofskonferenz, Trauung – Matrikenwegweiser, 3/28).

Zuständigkeit für die Aufnahme des Trauungsprotokolls:

  • Die Hauptwohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams (bei rein katholischen Brautpaaren)
  • Die Hauptwohnsitzpfarre des katholischen Partners (bei Mischehen)
  • Die Pfarre des Aufenthaltsortes (bei wohnsitzlosen Brautpaaren)
  • Militärpfarre (bei den Soldaten)
  • Universitätspfarre (bei den Studenten)

Weitere Kriterien, die berücksichtigt werden müssen:

  • Das Absolvieren eines Ehekurses;
  • Das Trauungsgespräch und das Durchführen des Trauungsprotokolls mit der Erklärung des Ehewillens, die vom Brautpaar und vom Seelsorger zu unterschreiben ist;
  • Die Entlassung der Brautleute, falls die Trauung nicht in der aufnehmenden Pfarre stattfindet;
  • Die Delegation durch den zuständigen Pfarrer oder Bischof, falls ein Priester oder Diakon ohne Trauungsvollmacht der Trauung assistiert (sie ist notwendig für die Gültigkeit der Eheschließung).

Vorzulegende Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Taufscheinergänzung, falls die Brautleute nicht in der aufnehmenden Pfarre getauft wurden
  • Staatliche Heiratsurkunde, falls vorhanden






KONTAKT

Seelsorgeraumbüro
Frau Martina Gatt
6156 Gries am Brenner 59

T: +43 5274 86241
M: +43 676 8730 7752
E-Mail: pfarre.griesambrenner@dibk.at


Pfarrer Dr. Gabriel Thomalla

St. Jodok 72, 6154 Vals
Tel: +43 676 8730 7760


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