Neue Lockerungen betreffend Corona-Maßnahmen

Ab 29. Mai ist für Gottesdienste Folgendes zu beachten:

  • die 10 m² Regel zur Beschränkung der Teilnehmerzahl für den Kirchenraum gilt nicht mehr, lediglich der Abstand von 1 Meter, der gewissenhaft einzuhalten ist;
  • Mund-Nasen-Schutz-Masken müssen beim Betreten und Verlassen des Kirchenraumes getragen werden, dürfen aber abgelegt werden, sobald der fixe Sitzplatz eingenommen wurde;
  • bei Taufen gibt es künftig keine Beschränkung der Teilnehmerzahl mehr;
  • bei Trauungen bleibt eine Beschränkung – maximale Teilnehmerzahl 100 Personen;
  • an Begräbnissen dürfen nunmehr 100 Personen teilnehmen;
  • Musikkapellen und Chöre dürfen an Gottesdiensten im Freien und Prozessionen mitwirken.

Bischof von Innsbruck   

+ Hermann Glettler

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