Ab 29. Mai ist für Gottesdienste Folgendes zu beachten:
- die 10 m² Regel zur Beschränkung der Teilnehmerzahl für den Kirchenraum gilt nicht mehr, lediglich der Abstand von 1 Meter, der gewissenhaft einzuhalten ist;
- Mund-Nasen-Schutz-Masken müssen beim Betreten und Verlassen des Kirchenraumes getragen werden, dürfen aber abgelegt werden, sobald der fixe Sitzplatz eingenommen wurde;
- bei Taufen gibt es künftig keine Beschränkung der Teilnehmerzahl mehr;
- bei Trauungen bleibt eine Beschränkung – maximale Teilnehmerzahl 100 Personen;
- an Begräbnissen dürfen nunmehr 100 Personen teilnehmen;
- Musikkapellen und Chöre dürfen an Gottesdiensten im Freien und Prozessionen mitwirken.
Bischof von Innsbruck
+ Hermann Glettler